Tipps & Lesehinweise Reform des Verbraucherinformationsgesetzes: Behörden sollen leichter Auskünfte geben

Verbraucher können künftig schneller und leichter bei Behörden Auskunft über Produkte bekommen. Als Konsequenz aus dem Dioxinskandal hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Verbraucherinformation neu gefasst. Wenn das Parlament das Gesetz beschließt, ist es in Zukunft für Bürger einfacher zu erfahren, ob beispielsweise ein Lebensmittelhersteller gegen Kennzeichnungsvorschriften verstoßen hat und ob eine Werbeaussage als irreführend bewertet wurde. Umwelt- und Verbraucherverbände beklagen, dass Bürger bisher die Möglichkeiten kaum nutzten, weil Anfragen lange dauern und dafür Gebühren fällig werden. Künftig sollen auch eine E-Mail oder ein Anruf reichen und Auskünfte meist kostenlos sein.

 

Die Kernpunkte des Verbraucherinformationsgesetzes:

• Künftig müssen Verstöße gegen Vorschriften von den Behörden veröffentlicht werden. Auch Gefahren für die Gesundheit, die von bestimmten Produkten ausgehen, müssen bekanntgegeben werden.
• Auf individuellen Antrag von Verbrauchern müssen die amtlichen Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung herausgegeben werden. Unternehmen sollen dies unter Hinweis auf Betriebsgeheimnisse nicht mehr verhindern können.
• Die Reaktionszeit für Betriebe kann verkürzt werden. Während bislang eine Frist zur schriftlichen Anhörung von einem Monat galt, sollen diese künftig auch kurzfristig und mündlich angefordert werden können. In dringlichen Fällen soll vor Veröffentlichung auch auf eine Anhörung verzichtet werden können. Informationen können von den Verbrauchern formlos beantragt werden, eine E-mail oder ein Telefonat genügt.
• Bisher konnten Verbraucher nur Informationen über Lebens- und Futtermittel sowie Bedarfsgegenstände wie Kleider und Spielwaren verlangen. Nun sollen sogenannte technische Verbraucherprodukte wie Haushaltsgeräte, Möbel und Heimwerkerartikel dazukommen.
• Nur Anfragen, deren Beantwortung einen Verwaltungsaufwand im Wert von 250 Euro nicht übersteigt, bleiben kostenfrei. Bei Anfragen zu Rechtsverstößen liegt die Freigrenze bei 1000 Euro. Bei Beträgen darüber hinaus wird der Fragesteller zur Kasse gebeten. Allerdings gibt es vorher einen Kostenvoranschlag.

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