DRPR Logo 2018Der Beschluss ist gefasst: Wie der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) am 16. April angekündigt hatte, hat sich das freiwillige Organ der Selbstkontrolle des PR-Berufsfeldes ausführlich mit der Begleitkommunikation zu den Heinsberg-Protokollen durch die Berliner Agentur Storymachine GmbH befasst. Das Ergebnis: Der DRPR erteilt der Agentur Storymachine eine Rüge wegen Rufschädigung des Berufsstandes durch unprofessionelles Verhalten. Der DRPR ist zu der Einschätzung gekommen, dass Storymachine leichtfertig und unprofessionell agiert hat und so zu einer nachhaltigen Verunsicherung der Öffentlichkeit beigetragen hat. Der ebenfalls geprüfte Vorwurf der Intransparenz bei der Absenderkennzeichnung und der Sponsorennenneng hat sich laut Beschluss des DRPR allerdings nicht bestätigt.

Hintergrund war die begleitende Social Media „Dokumentation“ zur Veröffentlichung der Ergebnisse der Studie von Professor Hendrik Streeck in Gangelt durch die Agentur Storymachine. Die kommunikative Aufgabe bei der Veröffentlichung der Studie lag aus Sicht des Rates darin, die Studienergebnisse möglichst neutral zu vermitteln. Doch stattdessen vermittelt das von Storymachine entwickelte und vorab an potenzielle Sponsoren verschickte Dokumentationskonzept den Eindruck, dass es sich hier um eine Maßnahme handelte, bei der ein vorformuliertes Narrativ in der Öffentlichkeit gesetzt werden sollte.

Kritische Pressestimmen nach der Pressekonferenz am 9. April weisen ebenfalls in diese Richtung. Bei „Zeit online“ erschien am 16. April der Beitrag „Er holpert Richtung Exit“. Darin ging es darum, wie sehr der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet schon zu dieser Zeit Druck machte, um Corona-Lockerungen zu erreichen. In dem Beitrag der Autoren Christian Parth, Karsten Polke-Majewski und Michael Schlieben hieß es: „Schon am Donnerstag vor Ostern wurden die ersten Zwischenergebnisse in aller Eile veröffentlicht, was harsche Kritik aus der Wissenschaftsgemeinschaft auslöste. Wer steckte hinter diesem frühen Termin, wer drängte darauf? Streeck selbst sagte dem Tagesspiegel, man habe noch ‚bis in die Nacht auf Donnerstag darüber diskutiert, ob wir erste Daten präsentieren sollen‘. Dieser Zeitpunkt ist entscheidend. Er könnte die Suche nach einer alternativen Strategie im Umgang mit dem Lockdown als übereiltes Politspektakel entlarven.“ Weiter hieß es: „Denn die Frage, die nun im Raum steht, lautet: War der Zeitpunkt der Präsentation der Heinsberg-Studie dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis geschuldet oder politischem Kalkül?“

Diese Pressestimme ist nur ein Beispiel für die kritische Berichterstattung Mitte April. Auch „stern.de“ und der Fachtitel „meedia.de“ beschäftigten sich seinerzeit sehr kritisch mit dem Vorgehen rund um die Veröffentlichung der ersten Studienzwischenergebnisse am 9. April.

Diese Pressestimmen sind kein Beleg für die Entscheidung des PR-Rates. Sie verweisen nur darauf, wie umstritten die Vorgänge rund um die Begleitkommunikation zur Heinsberg-Studie waren.

Der Deutsche Rat für Public Relations kam nach seiner Prüfung zu dem Eindruck einer manipulativen Darstellung, die ein überwunden geglaubtes Negativbild von PR und Kommunikationsmanagement bedient. Der dann entstandene kommunikative Verlauf war aus professioneller Sicht vorhersehbar und in der sensiblen Corona-Gesamtsituation schädlich.

In der ausführlichen Urteilsbegründung führt der Rat zu diesem Punkt noch aus: „Der Rat hatte den Eindruck, dass hier unprofessionell wie leichtfertig agiert worden ist, und in der Öffentlichkeit dadurch zumindest der Eindruck einer manipulativen Darstellung entstanden ist und wissenschaftliche Arbeit primär dazu genutzt wurde, um an der zu erwartenden hohen Aufmerksamkeit zu partizipieren.“

Der darüber hinaus untersuchte Verdacht der Verletzung der Absendertransparenz und der Sponsoren-Intransparenz hat sich im Rahmen der Prüfung nicht bestätigt. Auch zu diesem Punkt führt der Rat eine Begründung an: „Die Analyse der verfügbaren Quellen, vorliegende Stellungnahmen und Erklärungen der beteiligten Parteien hat folgendes ergeben: Die Nutzerkonten für die „Studiendokumentation“ der Heinsberg-Protokolle auf Twitter und Facebook waren von Storymachine als Absender gekennzeichnet. Dies zu Beginn im Impressum und ab dem 12. April 2020 auch in Verbindung mit den einzelnen Posts. Spätestens ab diesem Zeitpunkt war dann, wie in der DRPR-Online-Richtlinie gefordert, auch für ungeübte User der Absender erkennbar."

Über den DRPR: Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Der Rat wird rechtlich und ideell von der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG) e.V., dem Bundesverband der Kommunikatoren e. V. (BdKom) und der Gesellschaft Public Relations Agenturen e.V. (GPRA) im Trägerverein des Deutschen Rates für Public Relations e.V. getragen.


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