PRJ-Archiv Scheben’s Sachverständigenkolumne (VI): Gute Tipps für alle Fälle

PR-Alltag: Wenn zwei sich streiten...

Foto: Scheben

Manch fröhlich begonnene Zusammenarbeit von Kunde und PR-Berater oder PR-Agentur endet im Streit und letztlich vor Gericht. Wer zuvor was falsch gemacht hat, das klärt sich vor dem Richter. Doch gerade während einer Verhandlung lauern Fallen für beide Parteien. Zum Schluss der Serie meine zwölf "guten Tipps für alle Fälle“, für Auftraggeber wie für Auftragnehmer:

1. Lassen Sie sich von niemandem gegen Ihre Überzeugung in eine gerichtliche Auseinandersetzung drängen. Der Ausgang eines jeden Prozesses ist ungewiss.
2. Bedenken Sie, dass Anwälte kein Erfolgshonorar nehmen.
3. Lesen Sie die Schriftsätze Ihres Anwalts kritisch durch, bevor diese an Gegner und/oder Gericht geschickt werden.
4. Prüfen Sie genau Ihre Argumentation auf Glaubwürdigkeit und Beweisbarkeit.
5. Studieren Sie die Erwiderungen der Gegenseite und diskutieren Sie mit Ihrem Anwalt den Gegenstand auch aus der Sicht der Gegenseite.
6. Klären Sie sorgfältig, ob die Einschaltung eines Gerichtsgutachters der Sache dienlich ist.
7. Antizipieren Sie mit Ihrem Anwalt mögliche Fragen des Richters oder der Gegenseite und halten Sie unterstützendes Material bereit, das eventuell auch noch zu den Gerichtsakten genommen werden kann.
8. Halten Sie alle relevanten Akten chronologisch geordnet bereit.
9. Nehmen Sie Gerichtstermine persönlich wahr und erscheinen Sie pünktlich.
10. Verhalten Sie sich bei Gericht ruhig und freundlich.
11. Sind Sie mit dem angebotenen Vergleich oder dem Urteil nicht zufrieden, dann wägen Sie sehr behutsam ab, ob Sie den Rechtsstreit fortsetzen wollen.
12. Geben Sie die Sache endgültig verloren, dann suchen Sie nach den Ursachen und vermeiden Sie eine Wiederholung. Haben Sie aber gewonnen, dann genießen Sie kurz Ihren Erfolg und tun alles, um künftige Auseinandersetzungen dieser Art zu vermeiden.

Ich wünsche Ihnen Allen eine rechtsstreitfreie Zeit!

Dipl. oec. Mathias Scheben
Von der IHK zu Koblenz öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger für
Beratungs- und Gestaltungsleistungen,
Leistungshonorierung in der
Unternehmenskommunikation
(
www.pr-sachverstaendiger.de)

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