Künstlersozialkasse: Nachzahlungen in Millionenhöhe

Seit Mitte Juni ist es amtlich: Eine Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) ist in Kraft getreten und wird sich erheblich auf abgabepflichtige Unternehmen auswirken. Denn viele haben es bisher versäumt, solche Sozialabgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) abzuführen. Die Künstlersozialkasse ist eine Pflichtsozialversicherung für selbständige Künstler und Publizisten.

Viele Unternehmen waren sich bislang ihrer Pflicht zur Künstlersozialabgabe gar nicht bewusst, wenn sie beispielsweise Webdesigner und Autoren für ihren Internetauftritt oder Layouter, Grafiker und Fotografen für Firmenprospekte und Geschäftsunterlagen beauftragten. Aus Unwissenheit waren sie nicht bei der KSK gemeldet und haben dementsprechend auch nichts abgeführt. Doch letztlich ist jede Art von "Kunst" - also auch Auftritte von Musikern auf Betriebsfesten oder Aufträge an Personen für Werbung und Pressearbeit - abgabepflichtig.
Den Artikel von Alexandra Henkel in FAZ.NET vom 31. Juli hier online weiterlesen.