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Institutionelle Akkreditierung von privaten Hochschulen: eine hohe Hürde

(firmenpresse) - In Deutschland müssen sich derzeit alle Hochschulen, die nicht in staatlicher Trägerschaft betrieben werden, vom Kölner Wissenschaftsrat (WR) institutionell akkreditieren lassen - die bisherigen und weiterhin notwendigen Studiengangs-Akkreditierungen sind davon nicht berührt. Eine Durchsicht der Stellungnahmen des Wissenschaftsrats zu seinen eigenen Akkreditierungsverfahren zeigt, welche Hürden dort erkennbar werden. Und immer öfter lässt man bereits agierende Hochschulen im Akkreditierungsverfahren scheitern.

Ob BC/Baltic College (Güstrow), IBS/International Business School (Berlin), FHSH/Fachhochschule Schwäbisch-Hall (Baden-Württemberg) oder jüngst im November 2009 die UMC/University of Management and Communication (FH, Potsdam): die Betreiber dieser Hochschulvorhaben mussten erkennen, dass der Wissenschaftsrat keine Akkreditierung ausspricht, wenn irgendwo etwas gegen seine Grundsätze verstößt, die er von rechtlich gesicherten Vorgaben ableitet.

Den Artikel von Michael Dove am 21. November in firmenpresse.de hier online weiterlesen.

Anm.d.Red.: Bisher hat der Wissenschaftsrat 47 Stellungnahmen  zur institutionellen Akkreditierung privater Hochschulen abgegeben. Diese Akkreditierung soll die Frage klären, ob eine Hochschuleinrichtung Bildungsangebote zur Verfügung stellen kann, die dem Hochschulbereich zuzuordnen sind. Das Verfahren dient damit der Sicherung der Qualität privater Hochschulen und soll Transparenz und Vergleichbarkeit der Bildungsangebote der privaten Hochschulen schaffen. Weitere Stellungnahmen sind in der Bearbeitung. Es bleibt abzuwarten, zu welchen Ergebissen die derzeit laufenden und künftigen Prüfungen führen werden.

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