Tipps & Lesehinweise Bundesrat beantragt Gesetzesverschärfung bei Telefonwerbung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. Mai einem Gesetzesentwurf, der die Regelungen für Telefon-Werbung verschärfen soll, mehrheitlich zugestimmt. Damit wird das Gesetz in den deutschen Bundestag eingebracht. Es sieht unter anderem vor, dass am Telefon geschlossene Verträge erst wirksam werden, wenn der Verbraucher diese innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt. Der DDV, ZAW und VDZ hatten sich noch am Tag vor der Sitzung in einem offenen Brief gegen eine Verschärfung der bestehenden Regelungen ausgesprochen.

Der Gesetzesantrag (Drucksache 557/10) kam vom Bundesland Nordrhein-Westfalen. Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die so genannte Bestätigungslösung sein. Stimmt ein Verbraucher am Telefon dem Kauf einer Ware oder Dienstleistung zu, soll der Vertrag erst wirksam werden, wenn er dies schriftlich innerhalb von 14 Tagen bestätigt. Bisher reicht eine mündliche Einwilligung hierfür aus. Die Politik wolle so das Unterschieben von Verträgen erschweren und die Beweissituation zugunsten der Verbraucher verbessern. Außerdem sieht der Entwurf vor, die Höchstgrenze für Bußgelder gegen Firmen, die gegen das Gesetz verstoßen, von derzeit 50.000 Euro auf 250.000 Euro zu erhöhen. (Quelle: onetoone.de)

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