Tipps & Lesehinweise Anwaltshonorar für Rechtsberatung ist jetzt verhandelbar

Ab dem 01. Juli kann man den Preis für die außergerichtliche Rechtsberatung durch den Anwalt selbst aushandeln. Die Gebührentabelle des Rechtsanwaltsgebührengesetzes (RVG) gilt nur noch dann, wenn der Anwalt den Mandanten - gerichtlich oder außergerichtlich - vertritt.

Handelt man als Verbraucher für die Beratung vorher nichts aus, wird das Anwaltshonorar gedeckelt. Dann dürfen für die Erstberatung höchstens 190 Euro, für eine ausführliche mündliche oder schriftliche Beratung höchstens 250 Euro berechnet werden. Bei Selbstständigen und Unternehmen kann der Anwalt das berechen, was im jeweiligen Fall üblich ist.

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