Branche Hammer-Deal: Christoph Walter verkauft seine CNC an Publicis

Die Publicis Groupe, Paris erwirbt mit sofortiger Wirkung die strategische Kommunikationsberatung CNC – Communications & Network Consulting AG, München. CNC wird Teil der MSLGroup, dem Netzwerk der strategischen Kommunikationsberatungen in der Publicis Groupe. Mit rund 100 Mitarbeitern an 14 Standorten in Europa, Nord- und Südamerika sowie Asien ist CNC eine international tätige strategische Unternehmensberatung. Seit ihrer Gründung vor zehn Jahren hat CNC Wachstumsraten im zweistelligen Prozentbereich erzielt.
CNC verfügt über ein erstklassiges Kundenportfolio und berät große und mittelständische Unternehmen, Institutionen und Personen in ihren jeweiligen Märkten zu allen Fragen der strategischen Kommunikation. Das Spektrum der CNC-Dienstleistungen reicht von strategischer Kommunikation, Reputationsmanagement, Finanzkommunikation, Kommunikation in Sondersituationen wie Krisen und Rechtsstreitigkeiten bis zu Markenkommunikation und Public Affairs.
Zur Pressemeldung der MSLGroup vom 11. Juli hier online weiterlesen.

CNC wird in die MSLGroup integriert. Das Management der CNC AG unter CEO Christoph Walther bleibt unverändert. Der CEO der MSLGroup, Olivier Fleurot, und Anders Kempe, President der MSLGroup EMEA, werden neue Aufsichtsratsmitglieder der CNC AG, wobei Anders Kempe den Vorsitz dieses Gremiums übernimmt.  
MSLGroup wird eine nahtlose Kooperation zwischen CNC und dem Rest des MSLGroup Netzwerkes ermöglichen.

Somit wird MSLroup in Deutschland mit zwei Kommunikationsberatungen vertreten sein:  
• CNC mit besonderem Schwerpunkt auf strategische Kommunikation, Finanzkommunikation, Unternehmenskommunikation und Public Affairs;  
• MSL Deutschland mit seinen Kompetenzen quer über das Kommunikationsspektrum wie Social Media Marketing, Unternehmenskommunikation und Reputationsmanagement. MSL Deutschland wird von Wigan Salazar und Axel Wallrabenstein geleitet.

Über Einzelheiten der Vereinbarung wurde Vertraulichkeit vereinbart. Die Transaktion steht unter dem üblichen Vorbehalt der Zustimmung des Bundeskartellamts.

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