Medien Satire darf nicht alles - zwölf Rügen des Deutschen Presserats

Die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats tagten vom 2. - 4. März 2010 in Berlin und sprachen insgesamt zwölf Rügen aus. Insgesamt wurden in den drei Beschwerdeausschüssen 126 Beschwerden behandelt. Dabei wurden neben den zehn öffentlichen Rügen noch zwei nicht-öffentliche Rügen ausgesprochen. Zudem gab es 19 Missbilligungen und 25 Hinweise. In 38 Fällen wurden die Beschwerden als unbegründet erachtet. In neun Fällen wurde die Beschwerde als begründet angesehen, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet. Ein Fall war nicht aufklärbar. In fünf Fällen hatten sich mehrere Beschwerdeführer gegen dieselbe Veröffentlichung beschwert, hier wird das Ergebnis nur einmal gezählt.

- Witze auf Kosten eines Toten: Titanic-Online erhielt eine öffentliche Rüge wegen eines Verstoßes gegen die Menschenwürde, die Zeitschrift hatte online mehrere Cartoons zum Tod von Fußballtorwart Robert Enke veröffentlicht.
- Fotos von unbekannten Toten nicht erneut veröffentlichen: Weil Bild-Online gegen das Persönlichkeitsrecht von Verbrechensopfern verstoßen hat, erteilte der Ausschuss zwei öffentliche Rügen, das Online-Portal hatte Fotos eines ermordeten Mädchens noch einmal veröffentlicht.
- Auch die zweite Rüge erhielt Bild-Online für das Foto eines Verbrechensopfers. Eine junge, geistig behinderte Frau war ermordet worden, auch hier hatte die Polizei ein Fahndungsfoto herausgegeben, um die Identität des Opfers zu klären.
- Aufgrund einer ähnlichen Thematik erhielt auch Express-Online eine öffentliche Rüge. Die Zeitung hatte in der Berichterstattung über den Fund einer Leiche ein Foto des Toten erneut verwendet. Das Bild war zuvor publiziert worden, um die Identität des Toten zu klären.
- Persönlichkeitsrechte: Der Beschwerdeausschuss Redaktionsdatenschutz erteilte der Mittelbayerischen Zeitung wegen des Verstoßes gegen die Persönlichkeitsrechte einer jungen Frau eine nicht-öffentliche Rüge für ihre Berichterstattung in der Rubrik „Zurückgeblättert – Vor 30 Jahren".
- Die B.Z.-Online erhielt eine nicht-öffentliche Rüge wegen eines Persönlichkeitsrechtsverstoßes für ihre Berichterstattung über die Festnahme eines tatverdächtigen jungen Mannes, dem vorgeworfen wurde, in Berlin Autos angezündet zu haben.
- Anonymer, ehrverletzender Leserbrief: Die Bad Sodener Zeitung erhielt eine nicht-öffentliche Rüge für die anonyme Veröffentlichung von Auszügen eines Leserbriefes. Das Schreiben enthielt ehrverletzende Anschuldigungen.
- Ehrverletzung: Der Ausschuss sprach gegen den Kölner Express eine öffentliche Rüge aus, da die Zeitung fehlerhaft und ehrverletzend über einen Geistlichen berichtet hatte, dem man ein Dienstvergehen vorwarf.

Trennung von Redaktion und Werbung: Wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der klaren Trennung von Redaktion und Werbung wurden die Zeitschriften Gong, Gesunde Medizin, TV14 und Bravo gerügt:
- Gong hatte in einem Rezept für ein Weihnachtsmenü konkrete Produkte sowie die jeweiligen Hersteller genannt und Bezugsquellen empfohlen.
- Gesunde Medizin hatte gleich mit mehreren Beiträgen die Grenze zur Schleichwerbung überschritten. Das Magazin beschäftigte sich in redaktionellen Veröffentlichungen mit einer Vielzahl von verschiedenen Produkten.
- TV14 hat in einem Artikel über Sportverletzungen ohne entsprechende redaktionelle Begründung eine einzelne Schmerzsalbe aus einer Palette ähnlicher Produkte herausgegriffen und namentlich genannt.
- Bravo erhielt eine Rüge für einen Artikel in dem ein Besuch des Comedians Oliver Pocher in einem Informationszentrum der Bundesagentur für Arbeit geschildert wurde.

Ausfühliche Begründungen der Rügen unter: presserat.info

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