Unternehmen Neue Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

BDO Deutschland LogoFür Nachhaltigkeit fehlt es nicht an Regeln. Als maßgeblich für die Berichterstattung von Unternehmen gilt die europäische Corporate Sustainabiltiy Reporting Direcitive (CSRD). Doch auf welche Rahmenwerke oder Standards bezieht sich die Berichterstattung im Einzelfall? Deren gibt es in einer Vielzahl. Die in Hamburg ansässige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO hat kürzlich unter dem Titel „Reporting-Frameworks zur Nachhaltigkeitsberichterstattung“ eine umfangreiche Studie zu diesem Thema veröffentlicht. Den jeweiligen Rahmenwerken wird darin unter anderem auch die Häufigkeit ihrer Anwendung in den betroffenen Unternehmen beigefügt.

Die anzuwendenden Rahmenwerke für Nachhaltigkeitsberichterstattung haben sich im Laufe der Jahre entwickelt und schaffen Regeln für Inhalt und Form der Berichterstattung und deren Vergleichbarkeit.

Die am häufigsten verwendeten sind der genannten Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO zufolge:

  • die Global Reporting Initiative (GRI) (2) Standards,
  • das International Integrated Reporting (IR) des International Integrated Reporting Council (IIRC)
  • die Standards des Sustainability Accounting Standards Board (SASB)
  • die Empfehlungen der Task Force on Climate related Financial Disclosures (TCFD) oder
  • der UN Global Compact (UNGC).

In Deutschland ist auch der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) von Bedeutung.

Mit den European Sustainabilitiy Reporting Standards (ESRS) liegt nun ein weiteres Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Es bildet die Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2024. Den entsprechenden „Delegierten Rechtsakt“ hat die EU-Kommission am 31. Juli 2023 verabschiedet.

Mit der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen wird die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen von 2014 geändert. Es werden detaillierte Berichtspflichten eingeführt und es wird sichergestellt, dass große Unternehmen verpflichtet sind, Informationen zu Nachhaltigkeitsfragen wir Umweltrechten, sozialen Rechten, Menschenrechten und Governance-Faktoren zu veröffentlichen. Die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verfolgt darüber hinaus das Ziel, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen zu erhöhen und verbindliche Nachhaltigkeitsstandards auf europäischer Ebene einzuführen. Das heißt aber nicht, dass die bestehenden Rahmenwerke irrelevant werden. Sie können weiterhin freiwillig parallel zu den ESRS verwendet werden.

Die EU-Vorschriften über nichtfinanzielle Informationen gelten für alle großen Unternehmen und alle an geregelten Märkten notierten Unternehmen.

Die Anwendung der Vorschriften erfolgt in drei Stufen:

  • Am 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die Abgabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen.
  • Am 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen.
  • Am 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU sowie für kleinere und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen.

Außerdem wird mit der CSRD-Richtlinie eine Zertifizierungspflicht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie ein besserer Zugang zu Informationen eingeführt, indem deren Veröffentlichung in einem gesonderten Abschnitt der Lageberichte von Unternehmen vorgeschrieben wird.

Nach Auffassung der EU entsprechen kein bestehender Standard und kein bestehendes Rahmenwerk den Bedürfnissen der EU im Hinblick auf eine einheitliche und vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung.

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