Tipps & Lesehinweise FTD: Die wichtigsten Fakten zur Rechnungslegung

Es könnte so einfach sein, Rechnungen zu verschicken: Rechnung einscannen, per E-Mail versenden, fertig. Wenn da nicht einige rechtliche Fallstricke wären. Ein Überblick über das komplizierte Themenfeld. "Tatsächlich erstellen die meisten Mittelständler nach wie vor Rechnungen in Papierform", sagt Olaf Neumann, Steuerberater in der Hamburger Kanzlei Dierkes & Partner. Denn um Daten elektronisch zu übermitteln, brauchen sie die Hilfe zertifizierter Dienstleister. Ab 1. Juli sollten auch einfache Mails reichen. So sah es das Steuervereinfachungsgesetz vor. Aber vor wenigen Wochen lehnte der Bundesrat den Entwurf ab. Dabei sind die Regeln zum korrekten Ausstellen von Rechnungen extrem kompliziert. Angefangen mit den zahlreichen Pflichtangaben. Macht ein Unternehmer dabei Fehler, kassiert das Finanzamt den Vorsteuerabzug - oft noch Jahre nach der Rechnungsstellung.
Den Artikel von Midia Nuri am 19. September in "FTD.de" Financial Times Deutschland hier online weiterlesen.

Seitennavigation