Tipps & Lesehinweise Gefährliches Teilen ? – Haftungsrisiken beim Sharing über Facebook, Google Plus & Co

Ein aktueller Fall eines im Internet nicht ganz unbekannten Mandanten zeigt wieder einmal sehr deutlich, dass zahlreiche rechtliche Grundsätze nicht (mehr) zu der Welt der Sozialen Medien passen bzw. einige Problemstellungen nicht wirklich interessengerecht lösen. Hinzu kommt, dass sehr vielen Nutzern von Plattformen wie Facebook, Google Plus & Co die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen gänzlich unbekannt sind und – nach wie vor – auch viele falsche Interpretationen kursieren.

Auch wenn hinsichtlich der Haftungsrisiken beim Thema „Weiterverbreiten von Inhalten“, also dem sogenannten „Sharing“, rechtlich einiges noch nicht abschließend geklärt ist, lassen sich mit der entsprechenden Sachkenntnis doch einige rechtliche Probleme vermeiden.

Tatsächlich stellen sich im Hinblick auf das weit verbreitete Sharing von Inhalten einige urheberrechtliche Fragen, wenn man fremde Inhalte (z.B. Fotos) auf Facebook ohne Zustimmung des Urhebers teilt. Problematisch kann auch das Weiterverbreiten von rechtsverletzenden Aussagen sein.

Der nachfolgende Beitrag soll deshalb darüber aufklären, inwieweit ein Nutzer für das „Sharen“ fremder Inhalte haftbar gemacht werden kann und wie entsprechende Risiken reduziert werden können.
Den Artikel von Dr. Carsten Ulbricht, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Diem & Partner in Stuttgart vom 14. November auf der Seite "rechtzweinull" hier online weiterlesen.

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