Tipps & Lesehinweise Service compact (2) (46.KW-2011)

01: Dass man Texte anderer nicht einfach so ohne weiteres kopieren darf, sollten mittlerweile die meisten wissen. Aber was ist mit Pressemitteilungen? Es herrscht die weitverbreitete Meinung, dass diese doch extra für die Presse erstellt werden und daher zur Verbreitung in der Öffentlichkeit bestimmt sind. Das ist jedoch nicht ganz zutreffend. Die Experten von anwalt.de klären jetzt darüber auf, wie es sich juristisch gesehen, mit der Pressemitteilung verhält. Pressemitteilungen sind Sprachwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) und unterliegen somit dem Urheberschutz. → anwalt.de

02: Der GOMEX "Personal Newsroom" ist ein Nachrichtenticker mit eingebauter Overnight-Express Mediathek. Die Anwendung für iPhone und andere Smartphones bringt übersichtlich Informationen und aktuelle Themen auf die Touchscreens von Smartphones und Tablets und kann außerdem Pressekonferenzen weltweit live übertragen. Sortiert nach Unternehmen und Events navigiert man sich wie durch einen Newsroom, bestellt dabei zusätzliche Informationen, kontaktiert Ansprechpartner und schickt dann gleich alles an die Redaktion weiter. Per Email, Twitter, was auch immer. Es geht also schneller als mit Overnight-Express. → corporate-app.com

 

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