1. Daran muss man in diesen Tagen wohl erinnern (dürfen): In der Bundesrepublik Deutschland trat am 21. September 1949 ein neues Pressegesetz in Kraft. Das wurde möglich, weil die Herausgabe von Presseerzeugnissen nicht mehr der besonderen Erlaubnis und Zensur der Alliierten unterlag. Damit wurden Freiheit und Unabhängigkeit der Presse garantiert. Der Weg für eine Flut von Zeitungsneugründungen in der Bundesrepublik war nun frei. In Deutschland hat seit 1949 jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten sowie sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur darf nicht stattfinden.

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