Tipps & Lesehinweise Für Internet-PCs sind weiterhin Gebühren fällig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Gebührenpflicht für internetfähige Computer bestätigt. Damit wies es die Beschwerde eines Rechtsanwaltes in letzter Instanz zurück, der sich auf die Beeinträchtigung seiner Informationsfreiheit berufen hatte. Laut Gericht entspricht solch ein PC einem Rundfunkempfangsgerät und unterliege daher der Gebührenpflicht. Zudem stehe der persönlichen Beeinträchtigung durch die Gebührenpflicht mit der Sicherstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein gewichtiger Zweck gegenüber.

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