Tipps & Lesehinweise Urteil: Double-Opt-In ist kein Spam

Das Münchner Arbeitsgericht schafft mehr Rechtssicherheit für E-Mail-Marketer: Werbe-E-Mails mit einem Bestätigungslink zum Erhalt von weiteren Werbemails (Double-Opt-In) gelten nicht als Spam. Das entschied das Amtsgericht München in einem Urteil vom 16. November 2006 (AZ 161 C 29330/06). Die Münchner Richter sahen keine unzumutbare Belästigung, weil es den elektronischen Postweg faktisch verhindere, wenn Unternehmen keine derartigen Mails versenden dürften. Es sei dem Antragssteller zuzumuten, durch Nichtstun den weiteren Empfang von Werbemails zu verhindern.

Seitennavigation