Tipps & Lesehinweise Service compact (5) (05.KW-07)

01: Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. Februar, heimliche Onlinedurchsuchungen durch die Polizei zu verbieten. Der BGH hatte entschieden, dass es keine gesetzliche Grundlage für die geplante heimliche Onlinedurchsuchung gibt. Die Polizei hätte nach diesen Plänen gegen Computer von Verdächtigen so genannte Trojaner einsetzen können. Damit hätte sie auf Festplatten zugreifen können, ohne dass die Betroffenen davon gewusst hätten. Die Behörden hätten unter anderem E-Mails ohne das Wissen der Absender lesen können.

02: Neues vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden:
- 58 Prozent der Beschäftigten nutzten 2006 im Arbeitsalltag einen PC (EU-Durchschnitt: 53 %). Der Anteil ist seit 2003 damit um zwölf Prozentpunkte gestiegen. 46 Prozent nutzen beruflich einen Internetzugang.
- Die Verbraucherpreise sind im Januar 2007 um 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.
- Der Preisindex für Telekommunikationsleistungen stieg von Dezember 2006 auf Januar 2007 um 1,6 Prozent.

03: Zahlen mögen eindrucksvoll sein, doch Bilder bleiben besser hängen. Das "Worldmapper"-Projekt versammelt hunderte Weltkarten, die die ungleiche Verteilung von Schulbildung, Wirtschaftswachstum oder Krankenversorgung darstellen. Als Grundlage verwendeten sie frei zugängliche Daten der Vereinten Nationen. Herausgekommen sind 365 Karten, die sowohl alphabetisch von Alphabetisierung bis Zinkimport als auch nach Themenbereichen geordnet durchgeblättert werden können. Infos: www.worldmapper.org.

04: Seit dem 1. Januar 2007 gilt das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG). Kerninhalt des Gesetzes ist die Errichtung eines zentralen digitalen Unternehmensregisters in Deutschland. Gleichzeitig schafft dieses Gesetz aber auch neue Regelungen für die Inhalte gewerblicher E-Mails. Dies ergibt sich aus dem geänderten Wortlaut der § 37a Handelsgesetzbuch, § 35a GmbH-Gesetz sowie § 80 Abs. 1 Aktiengesetz. Diese Vorschriften regeln, dass ein Gewerbetreibender in seinen Geschäftsbriefen bestimmte Mindestanforderungen mitzuteilen hat. Immer angegeben werden müssen in einer gewerblichen E-Mail die Firma mit Rechtsform, der Ort der Handelsniederlassung, das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer. Bei einer GmbH sind zusätzlich alle Geschäftsführer mit ausgeschriebenem Familiennamen und mindestens einem Vornamen zu nennen. Es ist daher dringend anzuraten, die Signatur für die E-Mails entsprechend zu ergänzen.

05: Trotz eines weit reichenden Verbots von Telefonwerbung erhalten immer mehr Deutsche unerwünschte Werbeanrufe. Vor allem Gewinnspiele oder Telekommunikations- Dienstleistungen werden über das Telefon vermarktet. Die Zahl ist in den ersten drei Quartalen 2006 im Vergleich zum Vorjahr um knapp ein Drittel angestiegen, teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) am 31. Januar in Berlin mit. Dabei ist das so genannte Telefonmarketing nach dem im Juli 2004 in Kraft getretenen Wettbewerbsrecht ohne das Einverständnis des Angerufenen verboten. Die Anbieter interessiert das jedoch wenig, wie eine Statistik der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) belegt. Der VZBV forderte deshalb, dass die unerwünschten Werbeanrufe als Ordnungswidrigkeit deklariert werden, die mit einer Geldstrafe geahndet wird. Um die Anrufer identifizieren zu können, sollen sie ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken dürfen.

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