Tipps & Lesehinweise DJV: Kampf für Urheber hat sich gelohnt

Die am 5. Juli vom Deutschen Bundestag verabschiedete Novelle des Urheberrechts berücksichtigt aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) die berechtigten Interessen der Urheberinnen und Urheber. Das neue Gesetz stelle einen Kompromiss zwischen den Urhebern und den Herstellern von Vervielfältigungsgeräten dar. "Es ist gelungen", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken, "im Gesetz den Wert kreativer Leistungen stärker zu verankern, als die Bundesregierung vorgesehen hatte."

Das heute in der zweiten und dritten Lesung verabschiedete Gesetz sieht im Gegensatz zum Ursprungstext der Bundesjustizministerin Änderungen bei den so genannten unbekannten Nutzungsarten und bei den Gerätevergütungen vor. So muss ein Verwerter jetzt den Urheber über eine geplante weitere Nutzung seines Werks informieren. Der Urheber hat eine Widerspruchsfrist von drei Monaten.

Die Höhe der Gerätevergütung muss zwar immer noch in einem angemessenen Verhältnis zum Preis des Gerätes stehen, obwohl die geistige Leistung der Urheber davon eigentlich unabhängig ist. Aber die ursprünglich geplante Deckelung der Vergütung auf maximal fünf Prozent des Verkaufspreises wurde auf Druck der Urheber aus dem Entwurf herausgenommen. Urheber, Verwerter und Gerätehersteller müssen sich nun im Rahmen des neuen Gesetzes auf konkrete Festlegungen verständigen. Auch die deutschen Verlegerverbände begrüßten die Entscheidung des Parlaments.

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