Tipps & Lesehinweise Zwei Gerichte: Keine Rundfunk-PC-Gebühr

Für einen PC mit Internetzugang müssen nicht automatisch Rundfunkgebühren bezahlt werden, so das Verwaltungsgericht Münster. Die Sender müssten schon nachweisen, dass der PC tatsächlich zum Rundfunkempfang genutzt werde. Die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs, sogenannte "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" wackelt immer stärker. Nachdem kürzlich bereits das Verwaltungsgericht Koblenz der Klage eines Rechtsanwalts stattgegeben hat, weil gerade bei beruflich genutzten PCs nicht davon ausgegangen werden könne, dass diese zum Rundfunkempfang angeschafft werden, gab das Verwaltungsgericht Münster nun auch der Klage eines Studenten gegen den WDR statt. (Quelle: dwdl.de)

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