Tipps & Lesehinweise Weg für Datenschutz-Novelle ist frei

Personenbezogene Daten wie Adressen sollen künftig weitergegeben werden dürfen, wenn der Kunde darin einwilligt. Die entsprechende Textpassage etwa in Vertragstexten soll dabei optisch deutlich hervorgehoben sein müssen. Listenmäßig erfasste Daten wie etwa Name, Beruf, Adresse, Geburtsjahr oder Titel sollen auch ohne Einwilligung weitergegeben werden dürfen, sofern die Betroffenen über die Herkunft der Angaben informiert werden. Damit soll ihnen ermöglicht werden, einer solchen Weitergabe und Nutzung ihrer Daten wirksam zu widersprechen.

Der Regierungsentwurf hatte ursprünglich vorgesehen, dass die Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken oder zur Markt- und Meinungsforschung künftig grundsätzlich nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zulässig sein soll. Weiterhin möglich soll dagegen die Eigenwerbung mit eigenen Kundendaten sein, die im Rahmen einer Vertragsbeziehung erhoben wurden. bundestag.de

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