Branche Schleichwerbung bei „Wetten, dass...?“ - DRPR rügt verantwortliche Agentur und beteiligte Unternehmen

Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR), Berlin rügt die Agentur Dolce Media, München sowie die Unternehmen Fleurop und Fressnapf für versuchte bzw. vollendete Schleichwerbung in der ZDF-Sendung „Wetten, dass...!?“. Außerdem mahnt der Rat die Unternehmen Daimler, Audi und Solarworld, künftig kritischer zu prüfen, ob Medienkooperationen den Tatbestand der Schleichwerbung erfüllen. Die Mahnung spricht der Rat auch gegenüber der Agentur Dolce Media aus, der aus Sicht des Rates in der Vermittlung eine verantwortliche Rolle in diesem Fall zukam.

Ausgehend von einer umfassenden Medienberichterstattung über mögliche Schleichwerbung in der ZDF- Sendung „Wetten, dass...?“, hat sich auch der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) mit diesen Vorwürfen auseinandergesetzt. Dabei ging es um die Kernfrage, ob in der Sendung mit finanziellen Mitteln direkt oder indirekt Einfluss auf die Inhalte der Sendung genommen wurde, ohne dass dieser Einfluss jedoch für die Zuschauer transparent gewesen wäre. Ein solches Vorgehen verstößt gegen die Artikel 4 und 15 des Code de Lisbonne sowie gegen die DRPR-Richtlinie zur Schleichwerbung.

Der Deutsche Rat für Public Relations rügt aufgrund der Erkenntnisse, die seine Recherchen inklusive einer schriftlichen Befragung der Beteiligten erbracht haben, das Verhalten der Unternehmen Fleurop und Fressnapf sowie das der Agentur Dolce Media als Schleichwerbung bzw. als Versuch der Schleichwerbung in Form von Themenplacements zu beanstanden.

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