Branche Klage gegen Tabakwerberichtlinie wie erwartet abgewiesen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage der Bundesregierung gegen die Tabakwerbe-Richtlinie der EU abgewiesen. Das ist keine Überraschung, denn das Gericht folgte damit dem Votum des Generalanwalts. Die Bundesregierung selbst hatte die Umsetzung der Richtlinie in ein nationales Gesetz vor kurzem bereits beschlossen. Dennoch herrschte über die Entscheidung bei den Verlegerverbänden und auch dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW - "ein dunkler Tag für Europa") Entsetzen. Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des BDZV, kommentierte zum Beispiel: "Mit diesem Urteil ist weiteren Werbeverboten Tür und Tor geöffnet - mit allen Konsequenzen im Medienmarkt. Wir werten das EuGH-Urteil als politische Entscheidung, die sich in ihrer Auswirkung gegen die Presse richtet."

Anmerkung: Mit Verlaub, liebe Verbandsfunktionäre, nicht nur groß rumtönen. Auch ich meine, dass eigentlich für alles geworben werden kann, was legal hergestellt wird. Jedoch: hier gleich den Untergang des Abendlandes beschwören zu wollen, ist doch wohl etwas übertrieben. Da man sich lobbyistische Blindheit und Realitätsferne wohl kaum selbst vorwerfen wird, sei hier gesagt: mächtig gepennt und nicht rechtzeitig in Erwartung des Kommenden neue Wege gesucht zu haben, wäre ein berechtigter Vorwurf. Oder hört man z.B. aus Großbritannien oder Frankreich ähnliche Töne (übrigens auch nicht zum Rauchverbot!). Liebe deutsche Manager (und Verbandsfunktionäre), Ihr habt mal wieder versagt. Das ist die wirkliche deutsche Krankheit (neben der überbordenden Brüsseler Bürokratie). Auch wenn's schwer fällt: keine monotonen Scheinargumente, sondern neue, ungewohnte Wege suchen und durch Kreativität die bürokratischen Schwierigkeiten "umgehen". -fff-

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