Medien Landesmedienanstalten beanstanden Schleichwerbung und weitere Verstöße

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat zwei Sendungen von RTL 2 beanstandet, in denen verbotene Schleichwerbung verbreitet wurde. Die Direktoren der Landesmedienanstalten sahen in einem Beitrag der RTL2 News einen Verstoß gegen die Werberichtlinien: In dem Nachrichtenfilm wurde über die Einrichtungsmesse „IMM Cologne 2010“ berichtet und vorwiegend eine Möbelkollektion mit Preis und Hersteller vorgestellt, die von RTL2 vertrieben wird. Ein Fall von Schleichwerbung ist auch die auffällige Positionierung von Sponsorenlogos und Hinweisen in der Studio-Dekoration einer Ausgabe der RTL2 Sendung „The Dome“.

Wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung hat die ZAK gegenüber Kabel 1 zwei Sendungen von „Nightquiz“ wegen irreführender Aussagen zum Schwierigkeitsgrad der Spiele und unzulässigem Aufbau von Zeitdruck beanstandet.

Keine Veranlassung sieht die ZAK, drei Bußgeldbescheide gegenüber Sat.1 zurückzunehmen. Entsprechende Einsprüche hatte der Sender erhoben. Sat.1 hatte in drei Gewinnspielsendungen (18.April / 20.April / 22.April 2009) gegen die Gewinnspielsatzung verstoßen, darum wurden im vergangenen Jahr von der ZAK Bußgelder von insgesamt 30.000 Euro verhängt. Die zuständige Landesmedienanstalt übergibt die Fälle jetzt der Staatsanwaltschaft zur Fortführung des Verfahrens.

Auch im Hörfunk beanstandete die ZAK Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung: Zwei Sendungen der 2255media GmbH & Co.KG „Ihr Gewinnradio – Bargeld im Minutentakt“ bauten unter anderem verbotenen Zeitdruck auf und verstießen gegen das Verbot der Irreführung. alm.de

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