Kommentare Kerlikowskys Kommentar über... das Staatsopfer Strauß

Guten Tag, Max Strauß ist wirklich keiner, dem ich bei persönlichen Begegnungen Sympathien entgegenbringen konnte. Er führte sich jeweils auf wie einer, der den Vater in der Schlitzohrigkeit und Dreistigkeit noch übertreffen wollte. Die Schuhe des Vaters waren aber zu groß für ihn. Dennoch hatte er mein Mitleid bei seinem Strafprozeß in Augsburg; denn dort wurde deutlich, welchen Einfluß die Politik auf die Justiz hat und wie auf Grund unserer Steuergesetzgebung unliebsame Personen wirtschaftlich vernichtet werden können.

Erinnern wir uns an den Beginn des Prozesses gegen Max Strauß. Angeklagt wurde er, weil er angeblich dem Finanzamt Gelder aus einer Lobbyistentätigkeit in Höhe 900.000 Euro verschwiegen und damit Steuern von 338.000 Euro hinterzogen hatte. Außerdem sollte er über den Lobbyisten Karlheinz Schreiber Provisionen in Millionenhöhe erhalten haben. Insgesamt wurde ihm eine Steuerhinterziehung von 1,3 Millionen Euro vorgeworfen, die ihm eine Verurteilung zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis einbrachte. In der Revision wurde er freigesprochen.

Das Alarmierende für jeden Steuerbürger war bei dem Prozeß, daß erst einmal praktisch das gesamte Vermögen von Max Strauß nebst einem Erbanteil an der Grabstätte seines Vaters gepfändet wurde. Das geschah nach dem Prinzip des Fiskus, daß – auch ohne Urteil – das Finanzamt das Recht hat, sich das Vermögen des Angeklagten in doppelter Höhe der Steuerschuld zu sichern. Nun soll Strauß eine Entschädigung erhalten. Die Verfahrenskosten von 300.000 Euro trägt der Staat, sprich der Steuerzahler.

Es ist beste deutsche Rechtstradition, durch Forderungen des Finanzamtes die Existenz von Bürgern zu vernichten. Wenn ein mißliebiger Bürger nach Meinung des Finanzamtes Steuerschulden hat, kann er zwar widersprechen und teilweise 10 Jahre oder mehr sein Recht einklagen; doch erst muß er einmal zahlen. Glück hat er, wenn er wie Strauß noch Geldquellen hat, um Anwälte und das tägliche Leben zu bezahlen. Daß der Willkür des Fiskus Grenzen gesetzt werden, das wünscht uns allen Ihr

Dr. Horst Kerlikowsky
Berlin, den 11. August 2007

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