Tipps & Lesehinweise Service compact (5) (02.KW-07)

01: Das Berliner Bundesbildungsministerium will mit neuen staatlichen Förderungen mehr Menschen zu Weiterbildungen motivieren. In Berlin wurde am 11. Januar das neue Förderinstrument "Bildungs-Sparen" vorgestellt. Das Finanzierungsmodell sieht unter anderem eine Weiterbildungsprämie und die Möglichkeit von zinsgünstigen Darlehen vor. Infos: www.bmbf.de/de/7342.php.

02: Die Studie "Employer Branding 2006" von TNS-Infratest, Bielefeld beantwortet zentrale Fragen von Personalverantwortlichen: Empfinden Bewerber ein Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber? Wer sind die relevanten Wettbewerber im Kampf um die so genannten High Potentials? Wo liegen die Ansatzpunkte zur Steigerung der Attraktivität von Arbeitgebern? Die aktuelle Studie hat ergeben, dass vor allem diejenigen Unternehmen für Bewerber interessant und attraktiv sind, die ein gutes und ehrliches Arbeitsklima, herausfordernde Aufgaben, Mitarbeiterförderung sowie gute Aufstiegsmöglichkeiten bieten. Infos: www.tns-infratest.com.

03: Wer bei der Arbeit zu privaten Zwecken das Internet nutzt, dem darf nicht ohne weiteres gekündigt werden. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Das Gericht gab damit einer Bürokauffrau Recht, die nach ihrer fristlosen Kündigung im Frühjahr vergangenen Jahres geklagt hatte. Die 37-Jährige habe nach eigenen Angaben etwa eine Stunde im Monat privat im Internet gesurft und das Medium damit "allenfalls kurzfristig" genutzt, entschied das Gericht. Dies sei beispielsweise vergleichbar mit privaten Gesprächen, die man während der Arbeitszeit mit Kollegen führt, oder auch mit Zigarettenpausen.

04: Der Berliner Verlag Helios-Media meldet drei Neuerscheinungen: "Corporate TV - die Zuzkunft des Unternehmensfernsehens", "Endstation Mißtrauen? Strategien gegen Politikverdrossenheit" und "EU Lobbying Handbook". Infos: www.helios-media.com.

05: Am 19. Dezember ist das das Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz, IWG) in Kraft getreten (BGBl. I, S. 2913). Das Gesetz setzt die europäische Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors 1:1 in deutsches Recht um. Öffentliche Stellen sind die größten Informationsproduzenten in Europa, ihre Informationsbestände bergen ein bedeutendes Wirtschaftspotential. Der wirtschaftliche Wert dieser Informationen in der Europäischen Union wird auf 68 Milliarden Euro geschätzt. Das IWG wird dazu beitragen, dieses Potential besser nutzbar zu machen. Infos: www.bmwi.de. Das IWG regelt nicht den Zugang zu Informationen im Sinne der Informationsfreiheit, sondern baut vielmehr auf den bestehenden Regelungen (z.B. Informationsfreiheits- und Umweltinformationsgesetze des Bundes und der Länder) auf. Auf der Internetseite www.bund.de wurden vom Bundeswirtschaftsministerium unter dem Stichwort "Informationsweiterverwendung" die wichtigsten Internetportale für Informationen öffentlicher Stellen zusammengestellt.

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