Medien Presserat rügt Boulevardzeitungen und antisemitischen Leserbrief

Die beiden Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats sowie der Ausschuss zum Redaktionsdatenschutz tagten am 5. und 6. Dezember in Bonn. Dabei wurden insgesamt 106 Beschwerden behandelt, zwölf Rügen, 19 Missbilligungen und 18 Hinweise ausgesprochen. Insgesamt vier nicht-öffentliche Rügen wurden aufgrund eines Verstoßes gegen die Ziffer 8 ausgesprochen. In drei Fällen wurden die Veröffentlichungen von Fotos mutmaßlicher Täter gerügt. Eine öffentliche Rüge erhielt die BILD-Zeitung, die in einem Beitrag über den Freitod einer überschuldeten Frau in ausführlicher Art und Weise berichtet hatte.

Das Ansehen der Presse verletzt sah der Beschwerdeausschuss durch zwei Artikel der Zeitschrift PC MAGAZIN sowie einen Beitrag der Zeitschrift PCgo und rügte beide Publikationen. In dem ersten Beitrag des PC MAGAZIN hatte die Zeitschrift detailliert über den Download von Raubkopien von chinesischen Webseiten unter Nennung der einschlägigen Web-Adressen und Übersetzungstools berichtet. In einem zweiten Beitrag hatte die Redaktion einen Vergleichstest von illegalen Downloadquellen veröffentlicht. PCgo hatte ebenfalls über Downloadmöglichkeiten von russischen Internetseiten berichtet. Das HAMBURGER ABENDBLATT erhielt eine Rüge wegen einer Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht und einer nicht erfolgten Korrektur. Gegen das Trennungsgebot von Werbung und Redaktion verstießen die Zeitschriften MYSELF und TOP MAGAZIN Karlsruhe.

Als diskriminierend bewertete der Ausschuss einen im OBERBAYERISCHEN VOLKSBLATT (Mühldorfer Anzeiger) veröffentlichten Leserbrief zum Israel-Libanon-Konflikt. In der Zuschrift war die Rede davon, dass "die jüdische Welteroberung" im Irak ins Stocken geraten sei. Weiterhin hieß es, die Juden bekämen die Zeit, "die sie brauchen, um den Libanon zu vernichten und dort einen Holocaust auszulösen". Diese Aussagen diskriminieren mit antisemitischen Stereotypen unter dem Vorwand der Kritik an der Politik Israels Juden. Daher rügte der Beschwerdeausschuss die Zeitung. In diesem Zusammenhang betonte das Gremium, dass auch bei der Veröffentlichung von Leserbriefen die Publizistischen Grundsätze beachtet werden müssen. Die Redaktion besitzt hier eine eigene Prüfungspflicht.

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