Medien Wichtiges Urteil für die Pressefreiheit

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 27. Februar ein wichtiges Urteil für die Pressefreiheit in Deutschland gesprochen. Auf Antrag des "Cicero"-Chefredakteurs Wolfram Weimer urteilte das höchste deutsche Gericht, dass die Redaktions-Razzia vom September 2005 verfassungswidrig war. Politik, Verleger- und Journalistenverbände begrüßten einhellig das Urteil als Stärkung der Pressefreiheit und des Informantenschutzes. Einige forderten nun eine gesetzliche Präzisierung und Überwachungsschutz z.B. auch bei Telefongesprächen.

Zwar seien Journalisten nicht grundsätzlich von der Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen ausgenommen, so die Karlsruher Richter, doch die Durchsuchung von Redaktionsräumen oder Wohnungen von Journalisten könnten nicht allein durch die Veröffentlichung eines Geheimdokuments gerechtfertigt werden.

"Nach dem heutigen Urteil können Ermittlungsbehörden nicht mehr Journalisten unter dem Vorwand der Beihilfe zum Geheimnisverrat überwachen und bespitzeln, um deren Quellen aufzudecken", sagte der DJV-Vorsitzende Michael Konken. Er erwarte nun, dass die laufenden Ermittlungsverfahren gegen Journalisten des Stern und der Financial Times Deutschland sofort eingestellt würden. "Dafür fehlt den Ermittlern seit heute jede Rechtsgrundlage."

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