Neue Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Für Nachhaltigkeit fehlt es nicht an Regeln. Als maßgeblich für die Berichterstattung von Unternehmen gilt die europäische Corporate Sustainabiltiy Reporting Direcitive (CSRD). Doch auf welche Rahmenwerke oder Standards bezieht sich die Berichterstattung im Einzelfall? Deren gibt es in einer Vielzahl. Die in Hamburg ansässige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO hat kürzlich unter dem Titel „Reporting-Frameworks zur Nachhaltigkeitsberichterstattung“ eine umfangreiche Studie zu diesem Thema veröffentlicht. Den jeweiligen Rahmenwerken wird darin unter anderem auch die Häufigkeit ihrer Anwendung in den betroffenen Unternehmen beigefügt.
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